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Rechtsanwalt Roland
Kramme
Herr Rechtsanwalt
Kramme berät und vertritt Sie in allen Rechtsgebieten.
Darüber hinaus sind seine Interessensschwerpunkte:
Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht und
insbesondere Strafrecht.
Der Bereich Strafrecht umfasst die Strafverteidigung
auf sämtlichen Gebieten:
· Kapitalstraftaten
(Mord, Totschlag etc.)
· Delikte gegen die
körperliche Unversehrtheit
(vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung etc.)
· Sexualstraftaten
(Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Kindesmissbrauch etc.)
· Drogendelikte
(Besitz von und Handel mit Betäubungsmitteln,
Unterstützung bei der
Aufnahme von Therapien etc.)
· Straftaten gegen die persönliche Freiheit
(Freiheitsberaubung,
Entführung etc.)
· Eigentums- und Vermögensdelikte
(Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Betrug, Erpressung etc.)
· Steuerstraftaten
(Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Schmuggel etc.)
· Straßenverkehrsdelikte
(Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis,
fahrlässige Tötung etc.)
· Urkunds- und Computerdelikte sowie
Aussagedelikte
(Urkundenfälschung, Hacking, Phishing,
Kreditkartenbetrug, Meineid,
falsche uneidliche Aussage, falsche Versicherung an Eides Statt
etc.)
· Delikte wie
Nötigung, Bedrohung,
Beleidigung und Stalking
· Straftaten im Bereich von häuslicher
Gewalt
· Delikte im Rahmen von
Organisierter Kriminalität
Außerdem beinhaltet die strafrechtliche Tätigkeit:
· Opferschutz
(insbesondere
auf
den Gebieten häuslicher Gewalt und Kindesmissbrauch)
· Nebenklagevertretungen
· Täter-Opfer-Ausgleich
Ebenso wird eine Verteidigung
in
Ordnungswidrigkeitenverfahren angeboten:
· insbesondere in Bußgeldverfahren
(Geschwindigkeitsüberschreitungen,
Rotlichtverstöße etc.)
Bitte beachten Sie bei strafrechtlichen Ermittlungen
stets:
Sie haben zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens das Recht
· auf
Hinzuziehung eines Verteidigers sowie
· auf
Verweigerung Ihrer Aussage zur Sache (Fragen zu Ihrer Person
müssen Sie
hingegen richtig beantworten).
In einer Vielzahl
von Fällen ist zu empfehlen, vor der Hinzuziehung eines
Verteidigers von Ihrem Aussageverweigerungsrecht
Gebrauch zu machen!
Ihr Strafverteidiger kann nach Prüfung der Sachlage in der Regel
besser
beurteilen, ob eine Einlassung sinnvoll ist. Zu einer
zielführenden Verteidigung ist außerdem unbedingt
Akteneinsicht erforderlich. Das Recht auf Akteneinsicht steht allein
Ihrem Verteidiger zu.
Kontakt
Fremdsprachen: Englisch, Italienisch
Vita
Schulbildung
| 1994 |
Abitur, Gymnasium Sedanstraße, Wuppertal |
Ausbildung
1994 - 2000
1996
1997
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Studium der Rechtswissenschaften an der
Ruhr-Universität Bochum
·
Schwerpunkte: Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie
Seminar im Strafprozessrecht zum Thema
"Aktuelle Probleme des Strafprozessrechts"
Seminar im Strafrecht zum Thema
"Urkunds- und Computerdelikte"
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| 1997 |
Interdisziplinäres Seminar in Kriminologie zum Thema
"Alternativen zu Strafe und Strafvollzug" |
| 1997 |
Prüfung in "English for Academic Legal Purposes" |
1997
1997
1997
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"American Labor Law", Gastvorlesung von Seiten der Saint
Louis University, School of Law, St. Louis, Missouri, USA
Praktikum in Wuppertaler Rechtsanwaltskanzlei mit den
Schwerpunkten Verkehrsrecht, Strafrecht und Strafprozessrecht
Verwaltungspraktikum bei der Stadt Wuppertal, Gesundheitsamt,
Zusammenarbeit mit dem Amtsapotheker in den Bereichen
Apothekenaufsicht, Apothekenrevisionen und Zytostatika
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1997 - 1998
1999
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Auslandsstudium im Rahmen eines Stipendiums an der
Università degli Studi di Napoli Federico II°, Neapel,
Italien
· Examen im
Italienischen Strafrecht:
"Istituzioni di Diritto Penale"
· Quellenexegese im Römischen Recht:
"Esegesi delle Fonti
del Diritto Romano"
· Examen in Italienischer Rechtsgeschichte:
"Storia del Diritto
Italiano"
Teilnahme an einer rechtsvergleichenden Vorlesung zum Thema
"Einführung in das Französische Strafrecht"
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| 2000 |
Erste Juristische Staatsprüfung |
2001 - 2003
2001 - 2002
2002
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Referendariat am Landgericht Wuppertal
·
Schwerpunkte: Strafrecht, Strafprozessrecht
Forensische Tätigkeit für die Staatsanwaltschaft Wuppertal,
Dezernat für allgemeine Strafsachen sowie
Sonderdezernat für Sexualstraftaten
Verwaltungsrechtliche Tätigkeit in der Stabsabteilung Rechtswesen,
Emschergenossenschaft / Lippeverband, Essen
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| 2003 |
Zweite Juristische Staatsprüfung |
| 2004 |
Zulassung als Rechtsanwalt |
Beruflicher Werdegang
| 2004 |
Gründung der Kanzlei Georg & Kramme
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft |
| 2005 |
Einstieg in die Kanzlei Kramme & König
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft |
Fortbildungen
| 2004 |
RVG-Seminar,
Düsseldorf
Referent: RA
und Notar Herbert P. Schons, Fachanwalt für Verkehrsrecht,
Duisburg und Düsseldorf
Veranstalter:
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
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| 2007 |
Seminar über die Praxis der Zwangsvollstreckung,
Solingen
Veranstalter: Forum Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein (DAV)
in Zusammenarbeit mit Obergerichtsvollziehern des Landgerichtsbezirkes
Wuppertal
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| 2010 |
Seminar im Mietrecht zum Thema
"Schönheitsreparaturen - was nun?", Wuppertal
Referent: RA Dr. Klaus Lützenkirchen, Fachanwalt für Miet-
und Wohnungseigentumsrecht, Köln
Veranstalter: Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln
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| 2010 |
Seminar über Verteidigungsstrategien in Verfahren wegen
Verkehrsordnungswidrigkeiten,
Solingen
Referent: RA Karl-Hermann Lauterbach, Fachanwalt für
Verkehrsrecht, Solingen
Veranstalter: Solinger AnwaltVerein e.V.
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Mitgliedschaften
· Anwaltsverein
Wuppertal
· Deutscher Anwaltverein (DAV)
· Forum Junge Anwaltschaft
· Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
· Bund der Steuerzahler
· ADAC
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